AGB

  1. Allgemeines
    Alle Aufträge werden von der ALSA Enerji nur zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen angenommen und ausgeführt. Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner sind unwirksam, soweit diese von unseren abweichen. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.
    Aufträge werden von uns in schriftlicher Form bestätigt. Auftragsbestätigungen sind vom Besteller sofort nach Erhalt zu prüfen. Der Inhalt der geprüften Auftragsbestätigung ist für uns verbindlich. Jegliche Änderungen sind unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Versäumnisse gehen zu Lasten des Bestellers.
    Fertigungen und Waren, die nach den individuellen Bedürfnissen des Bestellers gefertigt und geliefert werden, können bei Unstimmigkeiten, die ausschließlich auf falschen Maßangaben und Einsatzbedingungen des Bestellers beruhen und daher vom Besteller zu vertreten sind, nicht zurückgenommen werden.

    2. Angebote
    Angebote können nur auf Grund einer vollständigen Auftragsanfrage erstellt werden. Abweichungen des geschlossenen Auftrages von den Angebotsgrundlagen berechtigen uns, den zusätzlichen Aufwand in Rechnung zu stellen.
    Wenn nach Abschluss des Vertrages in den Vermögensverhältnissen unserer Kunden eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die unsere Ansprüche insbesondere auf Zahlung des Werklohnes oder Kaufpreises gefährdet sein könnten, sind wir berechtigt, unsere Leistung von sofortiger oder vorheriger Zahlung des Werklohnes oder Kaufpreises anhängig zu machen, ohne dass der Kunde berechtigt ist, Schadenersatz zu fordern.
    Das von uns abgegebene Angebot hat eine Gültigkeit von 3 Monaten. Erhöhen sich nach Vertragsabschluss die Materialkosten infolge eines von uns nicht vorherzusehenden Umstandes um mehr als 10% netto, sind wir gegenüber dem Kunden berechtigt, die erhöhten Kosten in Rechnung zu stellen.

    3. Preise
    Die Preise verstehen sich ab Werkstatt ausschließlich Verpackungskosten und zuzüglich der am Liefertag geltenden Mehrwertsteuer.

    4. Eigentumsvorbehalt
    Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises Eigentum der ALSA Enerji.

    5. Zahlungsbedingungen
    Die Zahlung des Rechnungsbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ist innerhalb 7 Tage nach Eingang der Rechnung mit 2% Skonto, bzw. 14 Tage netto zu zahlen.
    Bei Vertragssummen über 20.000,- € sind wir berechtigt, für die Materialbeschaffung 40% des vereinbarten Kaufpreises nach Auftragsbestätigung durch schriftliche Anforderung an den Kunden zu stellen. Bei Anlieferung und Beginn der Montage sind weitere 40% zu zahlen, die restlichen 20% sind fällig bei Fertigstellung.
    Forderungen des Kunden gegen uns können nicht abgetreten werden. Dem Kunden steht ein Rückhalterecht gegenüber unseren Werklohn oder Kaufansprüchen nicht zu. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist ausgeschlossen, sofern diese Gegenforderung nicht unstrittig oder rechtskräftig festgestellt ist.

    6. Lieferung
    Lieferfristen und -termine werden durch uns unverbindlich bestätigt. Bei Vertragssummen nach Punkt 5 gilt der Liefertermin ab Eingang der 40% der Vertragssumme.
    Schadensansprüche wegen nicht Einhaltung der Lieferfristen werden ausgeschlossen, sofern uns keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu Lasten fällt, bzw. durch Änderungen des Auftragsgeber oder durch Umstände, die der Lieferant zu vertreten hat, entstanden sind.
    Wird der von uns verbindliche Liefertermin um mehr als drei Monaten überschritten, sind beide Vertragspartner berechtigt, den Rücktritt zu erklären. In diesem Fall sind ebenfalls Schadensansprüche ausgeschlossen.
    Teillieferungen sind zulässig und berechtigen zur gesonderten Rechnungsstellung.

    7. Wartezeit und Unterbrechung
    Wartezeiten und Unterbrechungen die durch den Auftragsgeber entstanden sind werden in Rechnung gestellt.

    8. Betriebsstörung
    Betriebsstörungen seitens der Zulieferer oder im eigenen Betrieb, berechtigen den Auftraggeber nicht den Auftrag zurück zunehmen oder vereinbarte Zahlungen nicht zu tätigen.

    9. Vom Auftraggeber beschafftes Material
    Die vom Auftraggeber beschafften Materialien sind frei Haus zu liefern. Der Eingang wird bestätigt, jedoch ohne Übernahme der Gewähr für die Richtigkeit der Maße und der Qualität.

    10. Gewährleistung und Reklamation
    Die Gewährleistungspflicht (Garantie) beträgt 2 Jahre lt. VOB §13 Punkt 4. und beginnt mit der Anlieferung der Ware.
    Der Kunde ist verpflichtet sämtliche ihm übersandte Unterlagen, Zeichnungen, Skizzen und Angebote auf Vollständigkeit und Fehler zu überprüfen. Der Kunde hat Veränderungen der örtlichen Situation gegenüber dem Zeitpunkt bei Vertragsabschluss und Aufmaß unsererseits, unaufgefordert schriftlich mitzuteilen. Zusätzliche Arbeiten, die auf eine Veränderung der örtlichen Gegebenheiten nach Vertragsabschluss beruhen, sind vom Kunden zusätzlich zu vergüten. Dies erfolgt wahlweise nach Aufpreis, Stücklohn oder auf Stundenbasis.
    Schäden die unsererseits durch Montage entstehen sind uns unverzüglich schriftlich zu melden. Anderseits übernehmen wir und unsere Versicherung keine Haftung.
    Der Kunde hat unsere Arbeiten nach Fertigstellung abzunehmen und auf Vollständigkeit und Qualität zu überprüfen. Evtl. Mängel sind schriftlich zu rügen. Bei nicht erkennbaren Mängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften. Berechtigte Mängel die wir zu vertreten haben, verpflichten uns die mangelhaften Teile auszubessern oder neu zu liefern. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder einer zugesagten Ersatzlieferung binnen einer angemessenen, vom Kunden zu setzenden Frist, kann Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigkeit des Vertrages verlangt werden.
    Eigenmächtiges Nacharbeiten oder unsachgemäße Behandlung durch den Kunden führen zum Ausschluss sämtlicher Gewährleistungsansprüche. In jedem Falle der Gewährleistung sind Schadensansprüche ausgeschlossen, sofern uns kein grobfahrlässiges oder vorsätzliches Handeln angelastet werden kann. Die Geltendmachung mittelbarer Schäden oder etwaige Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen. Die Verjährung für sämtliche etwaige Schadensansprüche richtet sich nach § 638 BGB.

    11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
    Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Deutschland Oberhausen.